Ob Unternehmensnachfolge, Vermögensübertragung oder Erbregelung – wer frühzeitig plant, schafft Sicherheit für sich, seine Familie und sein Lebenswerk. Wir begleiten Sie mit Weitsicht, Empathie und steuerlicher Kompetenz bei allen Fragen rund um Nachfolge, Schenkung und Erbschaft – damit Werte erhalten bleiben und Verantwortung klar geregelt ist.
Ob Unternehmensnachfolge, Vermögensübertragung oder Erbregelung – wer frühzeitig plant, schafft Sicherheit für sich, seine Familie und sein Lebenswerk. Wir begleiten Sie mit Weitsicht, Empathie und steuerlicher Kompetenz bei allen Fragen rund um Nachfolge, Schenkung und Erbschaft – damit Werte erhalten bleiben und Verantwortung klar geregelt ist.
Sie brauchen eine Lösung, die Ihre Steuerlast heute senkt und morgen zu Ihren Zielen passt – inklusive Rücksicht auf Familienrollen, Unternehmen und Verantwortung.
Schenkungsfreibetrag ausschöpfen, Übertragungen staffeln (10-Jahres-Regel), Vorbehalte wie Nießbrauch/Wohnrecht sichern: So behalten Sie Liquidität und vermeiden unnötige Abgaben.
Besitzen Sie Immobilien oder Betriebsvermögen? Die Bewertung entscheidet über die Erbschafts- oder Schenkungssteuer – ob Selbstnutzung oder Vermietung, mit Wohnrechten oder ohne. Das wirkt direkt auf Steuerlast und Familienfrieden.
Vermögen so gestalten, dass es in der Familie bleibt, auch im Pflegefall.
Schaffung des Gestaltungsmodells „Immobilien GmbH“, um von einem Steuersatz von 15% profitieren zu können.
Ob Erben und Schenken, Immobilien oder komplexes Vermögen: Der erste Schritt ist ein gutes Gespräch.
Freibeträge ausschöpfen und Gestaltungsoptionen nutzen
Klare Strukturen statt späterer Streitigkeiten
Ihr Lebenswerk erhalten und finanziellen Zugriff Dritter vorbeugen.
Persönliche Begleitung bis zur vollständigen Umsetzung
Mit einer vorausschauenden Planung lassen sich Freibeträge mehrfach nutzen – so bleibt mehr Vermögen in der Familie.
Durch die richtige Struktur behalten Sie Einfluss, schaffen klare Regeln für die Nachfolge und können steuerliche Vorteile nutzen.
Wir helfen Ihnen, Ihr Vermögen steuerlich klug und rechtssicher zu übertragen – individuell, vorausschauend und mit dem Blick fürs Ganze. Damit Werte erhalten und Familie, Struktur und Zukunft im Gleichgewicht bleiben.
„Mir ist wichtig, dass am Ende nicht nur Steuern gespart, sondern Familienfrieden bewahrt wird.“
Ich möchte, dass Vermögen dort bleibt, wo es hingehört – in der Familie.
Deshalb begleite ich Menschen dabei, ihr Lebenswerk zu sichern, steuerlich vorausschauend zu handeln und für Klarheit in der Nachfolge zu sorgen. So entsteht Sicherheit – heute und für die Generationen danach.
Sebastian Jordan, Steuerberater & Familienvater
Unverbindlich – digital oder vor Ort. Sie schildern Ihr Anliegen zum Thema Erben & Schenken und wir stecken ihre individuellen Ziele ab, klären Vermögensverhältnisse und den von ihnen gewünschten und realistischen Zeitrahmen.
Aus Ihren Angaben entsteht ein individuelles Konzept: Variantenvergleich, schenken oder vererben, Nutzung von Freibeträgen, Bewertung von Vermögen und Immobilien – als klare Entscheidungsvorlage.
Wir setzen den Fahrplan um: Unterlagen, Meldungen, Fristen, Abstimmung mit Notar/Anwalt/Finanzamt. Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie bis zur letzten Unterschrift.
Je früher, desto besser. Wer rechtzeitig plant, kann Freibeträge optimal nutzen, Steuerlast verteilen und klare Strukturen für Vermögen, Immobilien oder Unternehmen schaffen. Späte Entscheidungen führen oft zu unnötigen Abgaben und Konflikten.
Das hängt von Zielen und Vermögensstruktur ab. Schenkungen zu Lebzeiten ermöglichen die Nutzung von Freibeträgen alle zehn Jahre und können die Steuerlast erheblich senken. Ein Erbe ist oft einfacher umzusetzen, bietet aber weniger Spielraum für steuerliche Gestaltung.
Ja, in vielen Fällen wird eine Schenkung auf den sogenannten Pflichtteil angerechnet. Das bedeutet: Wer zu Lebzeiten größere Vermögenswerte verschenkt, verringert damit oft den Anspruch anderer Erben. Wichtig ist, Schenkungen frühzeitig und transparent in die Nachlassplanung einzubeziehen.
Eine Schenkung ist endgültig. Wer Vermögen überträgt, verliert rechtlich die Verfügungsmacht. Daher sollten Vorbehalte wie Nießbrauch oder Wohnrecht vertraglich geregelt werden, um Sicherheit und Flexibilität zu bewahren.
Der Schenkungsfreibetrag richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Ehepartner können bis zu 500.000 €, Kinder bis zu 400.000 € steuerfrei übertragen. Diese Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre und lassen sich so mehrfach nutzen.
Sebastian Jordan Steuerberater
Heinrich-Rohlmann-Straße 18
50829 Köln
Venloer Str. 99
50259 Pulheim
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