Grafische Darstellung einer Immobilienbewertung durch das Finanzamt zur Veranschaulichung der Wertermittlung bei Schenkungen

Die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten wird häufig aus steuerlichen Gründen in Betracht gezogen.
Entscheidend ist dabei nicht nur die Nutzung von Freibeträgen, sondern vor allem die Frage:

Welchen Wert setzt das Finanzamt an?

Denn genau dieser Wert bestimmt, ob und in welcher Höhe Schenkungsteuer anfällt.

Was bedeutet das konkret?

Bei einer Schenkung ist nicht der individuell vereinbarte Wert maßgeblich, sondern der steuerliche Wert nach dem Bewertungsgesetz.

Dieser wird nach standardisierten Verfahren ermittelt – abhängig von Art und Nutzung der Immobilie.

Der angesetzte Wert kann dabei deutlich vom tatsächlichen Marktpreis abweichen.

Wo liegt der eigentliche Hebel?

Der steuerliche Hebel liegt in der Bewertungsmethode und deren Einflussfaktoren.

Je nach Verfahren ergeben sich unterschiedliche Ergebnisse:

  • gleiche Immobilie
  • gleicher Zeitpunkt
  • aber unterschiedlicher steuerlicher Wert

Besonders relevant ist dabei:

Der steuerliche Wert ist nicht fix – er wird durch verschiedene Parameter beeinflusst.

Wann ist das sinnvoll?

Wann passt es eher nicht?

Probleme entstehen häufig, wenn:

  • keine vorherige Bewertung erfolgt
  • der angesetzte Wert ungeprüft übernommen wird
  • Einflussfaktoren nicht berücksichtigt werden
  • keine Gesamtstrategie vorhanden ist

Dann wird die Steuerbelastung oft unnötig hoch.

Der häufigste Denkfehler

Viele gehen davon aus:  „Das Finanzamt nimmt einfach den Marktwert.“

Das ist nicht zutreffend.

Maßgeblich ist ein standardisiertes Bewertungsverfahren –
und dieses kann deutlich vom tatsächlichen Verkaufspreis abweichen.

Fazit

Die Bewertung von Immobilien bei Schenkungen ist ein zentraler steuerlicher Faktor.

Sie entscheidet darüber:

  • ob Schenkungsteuer anfällt
  • und in welcher Höhe

Wer Immobilien überträgt, sollte die Bewertung nicht dem Zufall überlassen,
sondern aktiv in die Planung einbeziehen.

FAQ

Immobilienbewertung bei Schenkungen

Nein. Maßgeblich ist der steuerliche Wert nach dem Bewertungsgesetz, der sich aus standardisierten Verfahren ergibt.

Je nach Immobilie kommen das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren zur Anwendung.

Ja. Faktoren wie Nutzung, Miete, Zeitpunkt oder Rechte wie Nießbrauch können den Wert beeinflussen.

In bestimmten Fällen ja – insbesondere wenn der vom Finanzamt angesetzte Wert deutlich vom tatsächlichen Wert abweicht.

Immer vor einer geplanten Schenkung, um steuerliche Auswirkungen realistisch einschätzen zu können.