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Papierloses Büro

Nach den Grundsätzen der GOBD sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet eine sog. Verfahrensdokumentation zu erstellen. Die Verfahrensdokumentation dient dazu, nachweisen zu können, dass Sie die Anforderungen des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung an die Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Entsorgung von Daten und Belegen erfüllen.

Wir helfen Ihnen gerne dabei die Verfahrensdokumentation für Sie zu erstellen und arbeiten dabei mit einer entsprechend rechtsicheren Vorlage.

Warum diese lästigen Übel nicht mit dem Vorteil verbinden im Anschluss Ihre Papierbelege nicht mehr aufbewahren zu müssen? Dies schafft nicht nur Platz, sondern spart auch erheblich Kosten.

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot über die Erstellung einer Verfahrensdokumentation.

Weiteres zu den Grundsätzen der GOBD finden Sie nachfolgend:

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